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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 16.08.2006


Stellenangebot der KOK zur Bekämpfung des Menschenhandels
AVIVA-Redaktion

Ein Jobbangebot mit befristetem Werkvertrag und einer Vergütung von 20.00 Euro pro Stunde wird bis zum 07. September 2006 ausgeschrieben.





Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e.V.(KOK) schreibt im August 2006 eine Stelle mit Werkvertrag zum Thema EU-Rechtsinstrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels aus.

In den letzten Jahren wurde durch eine Reihe von multinationalen Verträgen und EU-Rechtsinstrumenten die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels intensiviert.

In diesen Rahmen gehört das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels mit einem Schwerpunkt auf Frauen- und Kinderhandel. Es ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000.

Dazu kommt der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 19. Juli 2002 (2002/629/JI), der zwischenzeitlich in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Außerdem die EU-Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren vom 29. April 2004 (2004/81/EG des Rates).

Auch die Konvention des Europarates zu Maßnahmen gegen den Menschenhandel vom 16. Mai 2005 (ETS 197) und der Aktionsplan der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa) aus dem Jahr 2003.

Fragestellung:
Eine Auflistung der EU-Rechtsinstrumente für den Bereich Menschenhandel sollen aufgelistet werden. Das Ergebnis dieser Auflistung ist die Rechtsverbindlichkeit dieser Instrumente. Zum Beispiel kann der Rechtscharakter von Aktionsplänen und Empfehlungen geprüft werden. Hinzu kommt die Frage,
ob einzelne Rechtsinstrumente in der deutschen Gesetzgebung mangelhaft sind
und transformiert werden müssen.
Auch die Fragestellung, welche Rechtsschutzmöglichkeiten für Verbände und Einzelpersonen auf europäischer Ebene möglich sind und ob es bereits Einzelfallentscheidungen auf europäischer Ebene gegeben hat, ist Teil der Recherche zu dieser Arbeit.

Vorgehensweise:
Eine Auswertung der EU-Rechtsinstrumente soll erfolgen.

Form:
Sowohl die Form als auch die Frist für einen kurzen Zwischenbereicht wird individuell vereinbart. Das Ergebnis ist eine schriftliche Ausarbeitung.

Zeitumfang:
Als zeitlichen Umfang für die Erstellung der schriftlichen Bearbeitung und der rechtlichen und tatsächlichen Recherche ist von einem geschätzten Arbeitsaufwand von 30 Stunden auszugehen.

Vergütung:
Der Stundensatz beträgt 20,00 Euro.

Frist zur Rückmeldung:
Die Rückmeldefrist ist der 07.09.2006. Das Interesse für den Umgang mit der Auflistung der EU-Rechtsinstrumente für den Bereich Menschenhandel soll in einem kurzen Konzept vorgelegt werden. Dieses Konzept muss die Vorgehensweise und Auseinandersetzung mit dem gewählten Thema enthalten. Zeitrahmen und Erstellung des Werkvertrages sind ebenfalls im Konzept zu berücksichtigen.

Frist für die Fertigstellung des Werkvertrages
Die Frist ist der 30.10.2006.

Weitere Informationen können Sie unter folgender Adresse erhalten:
KOK: Bundesweiter Koordinierungskreis
Gegen Frauenhandel und Gewalt an
Frauen im Migrationsprozess e.V.

Behlertstraße 35
14467 Potsdam
Fon: 0331 / 280 33 00
Fax: 0331 / 280 33 07
Mail: office@kok-potsdam.de


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Beitrag vom 16.08.2006

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